Red Ribbon Deutschland

 

Lizenz

In der Vergangenheit ist es des öfteren zu Missverständnissen in Bezug auf den Markenschutz des Red Ribbon gekommen. Wir möchten daher hiermit versuchen, diese Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen:

Es ist richtig, dass Red Ribbon Deutschland zusammen mit der Deutschen AIDS-Stiftung die deutschen Rechte an der Marke Red Ribbon hält. Der Markenschutz wurde am 4. Mai 1995 beantragt und ist seit dem 29. Mai 1996 unter der Nr. 395 18 903 eingetragen. Entscheidend für die Schutzdauer ist jedoch der Tag der Anmeldung. Es wurde so bewusst eine Möglichkeit geschaffen, eine unkontrollierte Vermarktung des Symbols Red Ribbon zu verhindern. Damit wurde auf die negativen Entwicklungen in den USA und anderen Ländern reagiert, in denen durch eine übermäßige Kommerzialisierung der roten Schleife die Glaubwürdigkeit der ursprünglichen Idee des Red Ribbon stark in Frage gestellt wurde.

Die von Red Ribbon Deutschland aus dem Markenschutz abgeleiteten Lizenzbestimmungen gelten ausschließlich für die Benutzung der roten Schleife auf kommerzielle Produkten. Diese Bestimmungen regeln die Abgabe eines Spendenanteils von mindestens zehn Prozent des Verkaufspreises eines Red-Ribbon-Produktes an die Deutsche AIDS-Stiftung oder eine andere AIDS-Hilfe-Organisation. Die Deutsche AIDS-Stiftung gibt diese Erlöse ohne Abzüge an Betroffene weiter. AIDS-Beratungsstellen, die Anträge an die Stiftung stellen, haben so Anteil an den Lizenzerlösen aus dem kommerziellen Handel mit dem Red Ribbon.

Leider ist bei einigen AIDS-Hilfen-Organisationen der Eindruck entstanden, dass auch von ihnen für den Gebrauch des Red Ribbon Lizenzgebühren erhoben werden sollen. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall, solange es sich um die normale Solidaritätsarbeit oder nicht-kommerzielle Projekte handelt. Lediglich in Bezug auf die kommerzielle Nutzung der roten Schleife erwarten wir auch von den AIDS-Hilfen vorherige Rücksprache. Dadurch soll ebenfalls verhindert werden, dass verschiedene AIDS-Hilfen unabhängig voneinander gleiche oder ähnliche Red-Ribbon-Produkte entwickeln und sich damit später konkurrieren.

Wir möchten die AIDS-Hilfen und alle Unterstützer unserer Arbeit bitten, uns in Zukunft bei der Einhaltung der Lizenzbestimmungen behilflich zu sein. Dies ist auch im Sinne aller AIDS-Hilfe-Organisationen, denn durch die Lizenzgebühren entstehen der Deutschen AIDS-Stiftung feste Einnahmen, die wiederum auch den AIDS-Hilfen zugute kommen. Darum ist es wichtig, dass wir gemeinsam Anbieter von Red-Ribbon-Artikeln "aufspüren", die bisher nur in die eigene Tasche wirtschaften und das manchmal sogar, obwohl sie behaupten, Spenden an AIDS-Hilfe-Projekte abzuführen (derartige „schwarze Schafe“ sind leider bereits aufgetaucht).

Zu den bisher von Red Ribbon Deutschland lizensierten Produkten gehören u.a. Metallpins (Anbieter: Red Ribbon Shop), Schlüsselanhänger, T-Shirts und andere Kleidungsstücke, Uhren, Feuerzeuge und sogar Fussmatten (Anbieter: Gift Company).

Parallel mit der Verlängerung der Markenschutzrechte hat Red Ribbon Deutschland diese im Juli 2005 and die Deutsche AIDS-Stiftung übertragen. Bitte wenden Sie sich daher im Zusammenhang mit Lizenzfragen direkt an die Deutsche AIDS-Stiftung.